Wer Grundsicherung erhält, muss keinen Zusatzbeitrag der Krankenkassen zahlen
Die Behindertenverbände konnten erreichen, dass Bezieher/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Wenn der Sozialhilfeträger den Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, muss er auch den Zusatzbeitrag zahlen.