Wer Grundsicherung erhält, muss keinen Zusatzbeitrag der Krankenkassen zahlen

Die Behindertenverbände konnten erreichen, dass Bezieher/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Wenn der Sozialhilfeträger den Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, muss er auch den Zusatzbeitrag zahlen.

http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_fachlicher_sicht/artikel/Wer_Grundsicherung_erhaelt_muss_keinen.php